Gewährleistungsbedingungen

Alle Waren (und alle Bestandteile), die sich innerhalb des in der nachstehenden Gewährleistungstabelle aufgeführten Zeitraums nach Rechnungsdatum aufgrund eines vor dem Gefahrenübergang eingetretenen Umstandes als mangelhaft erweisen, werden nach Wahl von Pentair entweder nachgebessert oder ersetzt. Wenn die Waren nicht in der Gewährleistungstabelle aufgeführt sind, beträgt die Gewährleistungsfrist ein (1) Jahr.

Alle Gewährleistungsfristen beginnen mit dem Rechnungsdatum.

 

Waren/Marke

Gewährleistungsfrist:

STA RITE

2 Jahre

 

JUNG-PUMPEN

2 Jahre

PENTAIR-Pumpen

2 Jahre

 

In diesen Gewährleistungsbedingungen:

bedeutet „Bedingungen“ diese Gewährleistungsbedingungen, wie sie in diesem Dokument dargelegt sind, und umfasst (sofern der Zusammenhang nicht etwas anderes vorsieht) alle besonderen Gewährleistungsbedingungen, wie sie zwischen dem Käufer und Pentair gesondert schriftlich vereinbart wurden.

bedeutet „Waren“ die Waren, die Pentair an den Käufer geliefert hat und auf die diese Bedingungen Anwendung finden sollen.

bezeichnet „Pentair“ die Partei, die die Waren, für die diese Bedingungen gelten, verkauft und geliefert hat.

bezeichnet „Käufer“ die Partei, die die Waren gekauft hat, für die diese Bedingungen gelten.

 

Die folgenden zusätzlichen Bedingungen gelten für diese Bedingungen:

1.             Der Käufer muss Pentair innerhalb von dreißig (30) Tagen nach der Feststellung eines solchen Mangels und in jedem Fall während der Gewährleistungsfrist schriftlich über jeden angeblichen Mangel, der unter diese Gewährleistung fällt, informieren (zusammen mit allen identifizierenden Einzelheiten, einschließlich der Seriennummer, der Art der Waren und des Kaufdatums). Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist verfallen alle Ansprüche.

2.             Diese Gewährleistung basiert auf der Verwendung von OEM-(Originalgerätehersteller-)Ersatzteilen. Pentair übernimmt keine Verantwortung oder Haftung, wenn Änderungen, nicht autorisierte Konstruktionsänderungen und/oder Nicht-OEM-Ersatzteile eingebaut werden. Wenn und soweit sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt, trägt Pentair die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, soweit hierdurch keine unverhältnismäßige Belastung von Pentair eintritt. Soweit sich die Aufwendungen dadurch erhöhen, dass der Käufer die Ware nach der Lieferung an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht hat, gehen die dadurch entstehenden Mehrkosten zu Lasten des Käufers. Im Falle des Verkaufs einer neu hergestellten Sache erstattet Pentair auch die Aufwendungen, die dem Käufer im Rahmen von Regressansprüchen in der Lieferkette entstehen, im Umfang seiner gesetzlichen Verpflichtung. Sofern in der Gewährleistungstabelle nicht anders angegeben, erstreckt sich diese Gewährleistung auf reparierte oder ausgetauschte Teile aus Pentair-Herstellung für sechs (6) Monate oder für den Rest der ursprünglichen Gewährleistungsfrist, die für die zu reparierenden oder zu ersetzenden Waren oder Teile gilt, je nach dem, welcher Zeitraum länger ist.

3.             Wenn mehrere Probleme auftreten, die in einem Zusammenhang stehen, wird die Gewährleistungsfrist der Grundursache als Gewährleistungsfrist für alle betroffenen Komponenten herangezogen.

4.             Pentair kann ohne weitere Haftung Waren durch neue ersetzen oder Teile von Waren verbessern, die als fehlerhaft beurteilt wurden. Von Pentair durchgeführte Reparaturen oder Dienstleistungen, die nicht durch diese Gewährleistung abgedeckt sind, werden gemäß den jeweils geltenden Standardpreisen von Pentair in Rechnung gestellt.

5.             Im Rahmen der Bedingungen dieser Gewährleistung haftet Pentair nicht für: (a) Folgeschäden, beiläufig entstandene Verluste oder Schäden, Kollateralschäden, besondere oder pauschalierte Verluste oder Schäden; (b) Mängel, die durch normalen Verschleiß, anormale Nutzungsbedingungen, Versäumnisse bei Wartung, Reinigung, Gebrauch oder Betrieb gemäß dem Produkthandbuch von Pentair oder anderen schriftlichen Richtlinien, Unfall, Vernachlässigung, Missbrauch oder unsachgemäße Verwendung der Waren verursacht werden; (c) Kosten für Reparaturen oder Änderungen, die von anderen Personen als Pentair durchgeführt wurden, sowie Verluste oder Schäden, die durch diese verursacht wurden; (d) Schäden, die durch Versäumnisse bei der Aufrechterhaltung des Wasserzustands oder der Wasserchemie, durch Gefrieren des Wassers, Verschmutzung oder Verkalkung der Membranen, Ablagerungen, abrasive Materialien, Chemikalien, Gase, Flüssigkeiten, Kesselsteinablagerungen, Korrosion, Blitzschlag, falsche Spannung, falsche Handhabung oder ähnliche Bedingungen verursacht wurden; (e) Schäden, die durch hydropneumatische oder pneumatische Verwendung verursacht wurden; (f) Schäden, die durch Reibung, Verschleiß, chemischen Angriff oder Ablagerungen an Verschleißteilen verursacht wurden („Verschleißteile“ umfassen unter anderem: Kolben, Kolbenstangen, Dichtungen, Abstandshalter, Endkappen-Vierkantringe und Teile, die im Rahmen der empfohlenen Wartungsverfahren ersetzt werden müssen, wie z. B. O-Ringe und Dichtungen des Filtergehäuses); (g) Verluste oder Schäden, die mit dem Einbau, Ausbau oder Wiedereinbau von Waren zusammenhängen oder daraus resultieren; (h) Arbeitskosten oder Kosten, die bei der Reparatur oder dem Ersatz defekter Waren oder Teile anfallen; (i) Kosten für den Versand von Waren oder reparierten oder ersetzten Teilen oder (j) alle sonstigen Verluste, Schäden oder Kosten jeglicher Art, einschließlich, aber nicht beschränkt auf zufällige Schäden, Feuer, höhere Gewalt oder andere Umstände, die außerhalb der Kontrolle von Pentair liegen.

6.             SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, IST DIESE GEWÄHRLEISTUNG DIE EINZIGE GEWÄHRLEISTUNG VON PENTAIR, UND PENTAIR LEHNT HIERMIT AUSDRÜCKLICH ALLE ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN, GESETZLICHEN ODER FAKTISCHEN GEWÄHRLEISTUNGEN AB UND DER KÄUFER VERZICHTET AUF DIESE, EINSCHLIESSLICH ALLER GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT ODER DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK.  PENTAIRS EINZIGE VERPFLICHTUNG IM RAHMEN DIESER GEWÄHRLEISTUNG BESTEHT DARIN, NACH EIGENEM ERMESSEN, ALLE WAREN (ODER DEREN BESTANDTEILE), DIE EINEN UNTER DIESE GEWÄHRLEISTUNG FALLENDEN MANGEL AUFWEISEN, ZU REPARIEREN ODER ZU ERSETZEN ODER DEN KAUFPREIS DIESER WAREN ODER TEILE ZU ERSTATTEN.

Stand: November 2020